Ein nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht. Eine Korrektur kann nach schuldhaft versäumtem Einspruch jedoch nicht erreicht werden.
mehrDer (fiktive) Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft im übrigen Gemeinschaftsgebiet führt zur Nichtanwendung des Vorsteuerausschlusses. Dabei ist zu prüfen, ob der Unternehmer die fraglichen Umsätze im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung vorlagen.
mehrIm Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen.
mehrDer Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird.
mehrDas Sächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob erhaltene Provisionen von Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen ein Entgelt für umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 8 d UStG darstellen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Maximilian Brose
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Hildastraße 6
77933 Lahr
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