Das Sächsische Finanzgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob erhaltene Provisionen von Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen ein Entgelt für umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 8 d UStG darstellen (Az. 6 K 1079/20).
Von einem Treuhandunternehmen an das Bestattungsunternehmen für die Vermittlung dieser Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge gezahlte Provisionen nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG seien umsatzsteuerfrei. Das ist dann der Fall, wenn ein Bestattungsunternehmen im Zusammenhang mit von ihm mit Kunden im Hinblick auf deren künftige Bestattung abgeschlossenen Bestattungsvorsorgeverträgen zusätzlich Treuhandverträge vermittelt. Danach hinterlegen die Kunden das Entgelt für die künftige Bestattung bei dem Treuhandunternehmen und treten ihre Ansprüche gegen den Treuhänder zur Sicherung der künftigen Bestattungskosten an das Bestattungsunternehmen ab. Der Treuhänder legt dann die bei ihm eingezahlten Beträge verzinslich an, muss sie treuhänderisch verwalten und darf sie nur bei Vorlage der Sterbeurkunden der Kunden an das Bestattungsunternehmen auszahlen.
Die Vermittlung des Treuhandvertrags durch das Bestattungsunternehmen stelle keine Nebenleistung zum Bestattungsvorsorgevertrag dar, dessen spätere Leistungen einmal umsatzsteuerpflichtig sind.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Maximilian Brose
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Hildastraße 6
77933 Lahr
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.